Behandlungskosten
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Abgerechnet wir je nach Aufwand mit einem maximalen Steigerungsfaktor von 3,5.
Gleiches gilt für schulmedizinische und urologische Leistungen. Auch diese richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Erstgespräch nehme ich mir viel Zeit für Sie und wir sprechen ausführlich über Ihre akuten Beschwerden, Ihre Vorerkrankungen und Ihre Lebensumstände. Das Erstgespräch dauert ca. 60 Minuten und kostet ca. 120 €. Sollten wir uns gemeinsam für eine Behandlung mit chinesischen Kräutern entscheiden, kommen zur Erstellung Ihrer individuellen Kräuterrezeptur Kosten von ca. 25 € hinzu. Für die Kräuter selbst kommt von der jeweiligen TCM-Apotheke eine separate Rechnung. Diese überweisen Sie bitte an die entsprechende Apotheke. Die Kräuter oder Vitalpilze erhalten Sie ganz bequem per Post.
Einige Vitalpilze und Fertig-TCM-Präparate erhalten Sie auch bei uns in der Praxis.
In direktem Anschluss an das Erstgespräch findet normalerweise – sofern indiziert - Ihre erste Akupunkturbehandlung statt. Für diese sowie Ihre weiteren Termine planen Sie bitte mindestens 40 Minuten ein. Manchmal kann es notwendig sein, dass weitere Behandlungsmethoden wie Schröpfen oder der Einsatz der Laserdusche oder eine zweite Akupunkturbehandlung in beispielsweise Bauchlage zum Einsatz kommen. In diesem Fall dauert die Behandlung entsprechend länger. Je nach Aufwand berechnen wir für eine Akupunktursitzung ca. 80 bis 85 €.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen bis 48 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten kann die versäumte Behandlung in Rechnung gestellt werden.
In der Regel tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der ambulanten Behandlungen und Untersuchungen in unserer Praxis nicht. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Ärzte oder auch eine Privatversicherung haben, werden sehr wahrscheinlich Kosten von der Krankenkasse übernommen. Wir empfehlen Ihnen, vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erfragen, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden. Meist liegt dies bei 75 – 100 % der Gesamtkosten. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
